Konkret habe die Beteiligung des Beschuldigten dazu geführt, dass die Beschwerdeführerin mit D.________ sel. einen Untermietvertrag abgeschlossen habe, obwohl das Grundmietverhältnis mit D.________ sel. nicht gültig gewesen sei, wovon der Beschuldigte gewusst habe. Aufgrund des unter den genannten Umständen abgeschlossenen Untermietvertrags habe die Beschwerdeführerin sodann Zahlungen in der Höhe von 12'000.00 (Ablöse) und CHF 19'800.00 (CHF 6'000.00 Depot und 8 Monatsmieten) an D.________ sel. geleistet. Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass sie keine Zahlungen an D.________