BSG 162.11]). Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Verfügung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. 3.1 Mit Anzeige vom 26. September 2020 wirft die Beschwerdeführerin dem Beschuldigten Betrug bzw. Teilnahme an dem von der Beschwerdeführerin