(nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 23. Januar 2022 (Poststempel: 24. Januar 2022) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte sinngemäss, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Verfahren an die Hand zu nehmen und gegebenenfalls weitere Ermittlungen anzustellen. Am 7. Februar 2022 leistete die Beschwerdeführerin eine Sicherheit in der Höhe von CHF 1'000.00. Die Generalstaatsanwaltschaft nahm am 27. Februar 2022 zur Beschwerde Stellung und beantragte die kostenfällige Abweisung.