51 Akten Regionalgericht). Nachdem der Beschuldigte der Staatsanwaltschaft mit Eingabe vom 26. Juli 2022 mitgeteilt hatte, nicht mit dem Entscheid einverstanden zu sein, überwies die Staatsanwaltschaft am 28. Juli 2022 die Akten dem Regionalgericht Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) zum Entscheid über die Gültigkeit der Einsprache (pag. 52 ff. Akten Regionalgericht). Das Regionalgericht gab dem Beschuldigten mit Verfügung vom 29. August 2022 Gelegenheit, sich zur Frage der Rechtzeitigkeit der Einsprache zu äussern.