1. Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 10. Mai 2022 wegen mehrfachen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern schuldig erklärt. Am 25. Mai 2022 reichte der Beschuldigte, vertreten durch Fürsprecher B.________, Einsprache gegen den Strafbefehl ein. Die Einsprache wurde mit Schreiben vom 6. Juli 2022 zurückgezogen (pag. 39 und 47 Akten Regionalgericht).