Die aktuell instabile Situation wirke sich ungünstig aus. Im Falle eines Austritts in den bisherigen Empfangsraum ohne zusätzliche Unterstützungsangebote, u.a. therapeutische Begleitung, Unterstützung im Alltag, Hilfe im sozialen und finanziellen Bereich, werde die Gefahr für erneute Gewaltdelikte als mittelgradig ausgeprägt erachtet. Diese Schlussfolgerung reicht mit Blick auf die konkrete Tat sowie die Gesamtbeurteilung in der Vorabstellungnahme aber nicht aus, eine rechtserhebliche Wahrscheinlichkeit der Rückfallgefahr zu begründen.