7 Ein solches zeigte sich auch nicht im Rahmen der Anhaltung oder Festnahme. Die forensisch-psychiatrische Vorabstellungnahme vom 19. September 2022 spricht abschliessend von einer mittelgradig ausgeprägten Rückfallgefahr für erneute Gewaltdelikte. Es ergeben sich aber keine Hinweise für ein untragbares Risiko (vgl. auch E. 5.4 dieses Beschlusses). Aus den bisherigen Untersuchungen ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine langanhaltende oder chronifizierte Symptomatik.