3 derlich und angemessen) erscheinen lässt, unabhängig davon wie hart der Schlag durch das Opfer ausgeführt worden ist. Der Umstand, dass der Beschwerdeführer D.________ am Rücken (Schulterblatt) mit dem Messer verletzt hat, weist darauf hin, dass Letzterer sich bereits auf dem Rückzug befand. Insgesamt war es aber ein dynamisches Geschehen und alles lief sehr schnell ab. Es wird bei dieser Ausgangslage Aufgabe des Sachgerichts sein, abschliessend über eine Notwehr- oder Notstandssituation bzw. die verhältnismässige Abwehr zu urteilen.