Als D.________ davongerannt sei, habe der Beschwerdeführer ihn verfolgt und dabei mit dem Messer am Rücken verletzt. Zwei anwesende Angestellte der SBB alarmierten in der Folge die Polizei und eine Ambulanz. D.________ erlitt leichte Verletzungen (Stichwunde von 5 mm Länge und 2 mm Tiefe auf Höhe des Herzens, Schnittwunde von 12 mm Länge und 2 mm Tiefe über dem linken Schulterblatt und oberflächliche Schnittwunde von 6 cm Länge und 0.2 mm Tiefe am linken Oberarm an der Aussenseite, vgl. Bericht zur Lebenduntersuchung vom 27. Juni 2022).