2 es zwischen D.________ und dem Beschwerdeführer zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, D.________ angerempelt und ihn (unter Einsatz eines «Grillhakens») auf die Brust auf Herzhöhe geschlagen zu haben. Am Bahnhof habe D.________ den Beschwerdeführer wiedergesehen und habe diesem einen Schlag auf den Hinterkopf versetzt. Daraufhin habe der Beschwerdeführer ihn mit einem Messer bedroht. Als D.________ davongerannt sei, habe der Beschwerdeführer ihn verfolgt und dabei mit dem Messer am Rücken verletzt.