Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete mit Entscheid vom 1. Juli 2022 Untersuchungshaft gegen den Beschuldigte für eine Dauer von drei Monaten (bis am 26. September 2022) an (ARR 22 264) und verlängerte diese am 27. September 2022 bis am 25. Dezember 2022 (ARR 22 350). Der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, reichte am 7. Oktober 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft ein.