1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand. Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete mit Entscheid vom 1. Juli 2022 Untersuchungshaft gegen den Beschuldigte für eine Dauer von drei Monaten (bis am 26. September 2022) an (ARR 22 264) und verlängerte diese am 27. September 2022 bis am 25. Dezember 2022 (ARR 22 350).