8 Abs. 1 StPO). Im vorliegenden Fall musste die erste Fortsetzungsverhandlung vom 21. September 2022 unterbrochen werden, da der Gesuchsteller seinerseits Beweisanträge stellte, worauf der Gesuchsgegner am 22. September 2022 eine Editionsverfügung betreffend sämtliche mit der Klima-Demonstration und deren Räumung am 23. September 2020 ausgefüllte Fragebogen, Anhaltekarten und allfällige weitere Dokumente zuhanden der Polizei erliess (Strafakten PEN 21 1011, pag. 151 f.).