Weiter ist aus dem Verhandlungsprotokoll ersichtlich, dass anlässlich der Urteilsberatung vom 21. September 2022 beschlossen wurde, das Beweisverfahren wieder zu eröffnen und weitere Beweise zu erheben (a.a.O., pag. 121). Auch die telefonische Kontaktaufnahme des Gesuchsgegners mit Frau D.________ (Kantonspolizei Bern EL-Fall) ist dokumentiert.