Zusätzlich wurde beantragt, der zwischenzeitlich angesetzte Verhandlungstermin im Verfahren PEN 21 1011 vor dem Regionalgericht vom Dienstag, 22. November 2022 sei bis zum rechtskräftigen Entscheid über das vorliegende Ausstandsbegehren von Amtes wegen abzusetzen. 1.9 Mit Verfügung vom 20. Oktober 2022 nahm und gab die Verfahrensleitung von der Replik des Gesuchstellers vom 19. Oktober 2022 Kenntnis. 1.10 Weitere Eingaben gingen nicht ein.