Zudem wurde mitgeteilt, dass das Ausstandsgesuch im Anschluss an die Fortsetzungsverhandlung zur Beurteilung an die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) gehe. 1.5 Mit separater Verfügung vom 5. Oktober 2022 übermittelte der Gesuchsgegner der Beschwerdekammer das Ausstandsgesuch und stellte in Aussicht, dass die Akten PEN 21 1011 am 6. Oktober 2022 nach Abschluss oder erneutem Abbruch der Hauptverhandlung zum Entscheid nachgereicht würden. Weiter nahm er zum Ausstandsgesuch des Gesuchstellers Stellung und beantragte dessen Abweisung.