1.4 Mit Verfügung vom 5. Oktober 2022 nahm und gab der Gesuchsgegner vom Ausstandsgesuch Kenntnis. Gleichzeitig wies er sowohl den Antrag um Verschiebung der Fortsetzungsverhandlung vom 6. Oktober 2022 als auch den Folgeantrag um Entfernung der Dokumente ab. Zudem wurde mitgeteilt, dass das Ausstandsgesuch im Anschluss an die Fortsetzungsverhandlung zur Beurteilung an die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) gehe.