2.) In der «Wohnung» B.________, D.________ (Strasse), C.________ (Ort) sei durch das Obergericht Bern vor Ort ein Augenschein vorzunehmen, um die räumlich sichtbaren Auswirkungen des Mikrowellenwaffenbeschusses aktenkundig feststellen zu können. (seit 3 Jahren hängig) Unsere «Wohnung» ist komplett verdreckt durch Ablagerungen des Mikrowellen-Beschusses. 3.) Stelle das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. 4.) Beweisanträge sind Folge zu leisten. Mit Blick auf das Nachfolgende verzichtet die Verfahrensleitung auf das Einholen einer Stellungnahme (Art. 390 Abs. 2 der Strafprozessordnung [StPO; SR 312]). Es ergeht ein direkter Beschluss.