Seine Beweisanträge und sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wies sie ab. Dagegen reichte B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 24. Januar 2022 Beschwerde ein und stellte folgende Rechtsbegehren: 1.) Das Obergericht Bern sei anzuordnen, durch polizeiliche Fachorgane in der Wohnung A.________ F.________ (Strasse), C.________ (Ort) 3. Stock, unangemeldet vor Ort eine Hausdurchsuchung durchzuführen, um die Anlagen zum Mikrowellenbeschuss etc. feststellen und beschlagnahmen zu können.