5. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwältin D.________ (per Einschreiben) - der Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt L.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 4. Juli 2022 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: