4. Der amtlichen Rechtsvertreterin der Beschuldigten, Rechtsanwältin B.________, wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1’800.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern einen Entschädigungsanteil von CHF 600.00 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.