Darauf angesprochen, dass in der Mitteilung des Polizisten, der die Anzeige entgegengenommen hatte, nur die Rede von Fusstritten aber nicht von Faustschlägen gewesen sei, wich der Beschwerdeführer der Frage zunächst aus und gab an, anlässlich seiner vorläufigen Festnahme auch von der Polizei geschubst, geschlagen und getreten worden zu sein (a.a.O., Z. 137-144; vgl. auch E-Mail K.________, Kantonspolizei Bern, an den zuständigen Staatsanwalt vom 11. Juni 2020). Auf nochmalige Frage sagte der Beschwerdeführer schliesslich aus, der Polizist habe ihn angewiesen, eine bloss stichwortartige Zusammenfassung abzugeben (a.a.