Die Aussagen des Beschwerdeführers wirken somit schon allein deswegen wenig glaubhaft. 6.2.2 Anlässlich seiner Erstbefragung schilderte der Beschwerdeführer sodann eingehend, wie er die Beschuldigte kennen gelernt und sich ihre Beziehung entwickelt hat (a.a.O., Z. 69-177). Dabei machte er stereotypische Aussagen, in dem er die Beziehung zur Beschuldigten – trotz der gegen ihn erhobenen Vorwürfe – als eine «wirklich schöne Beziehung» bezeichnete (a.a.O., Z. 181) und aussagte, sie hätten seit 2013 «die beste Zeit» gehabt (a.a.O. Z. 59). Auch die Nachbarn bezeichnete er integral als «coole Nachbarn» (a.a.O., Z. 182).