Anklagefundament als wenig tragfähig erweist (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 2020 247 E. 3; vgl. auch LANDSHUT/BOSSHARD, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2020, N. 17 zu Art. 319 StPO). 6.2 Zur Beurteilung der umstrittenen Vorfälle liegen keine direkten Beweise vor. Es stehen dazu nur die sich widersprechenden Aussagen des Beschwerdeführers und der Beschuldigten zur Verfügung.