397 i.V.m. Art. 393 Abs. 2 StPO) die erhobenen Beweise würdigt, um über den weiteren Verfahrensgang zu entscheiden, stellt keinen unzulässigen Eingriff in die Kompetenz der Sachgerichte dar (Urteil des Bundesgerichts 6B_698/2016 vom 10. April 2017 E. 2.4.2).