5 des rechtlichen Gehörs. Wie erwähnt (E. 3), stellte die Vorinstanz am 13. Oktober 2021 jedoch mit erneuter Mitteilung gemäss Art. 318 StPO in Aussicht, dass das Strafverfahren gegen die Beschuldigte eingestellt und am Strafbefehl gegen den Beschwerdeführer festgehalten werde. Gleichzeitig setzte sie den Parteien Frist zur Stellung weiterer Beweisanträge an, wozu die Akten (nach telefonischer Anmeldung) abgeholt werden konnten.