Ferner habe der Beschwerdeführer bei derselben Einvernahme mehrmals angegeben, dass ihre ganze Beziehung wirklich schön gewesen sei. Auch habe er an diesem Tag überhaupt kein strafbares Verhalten seitens der Beschuldigten erwähnt, welches gemäss seinen späteren Aussagen auch teilweise kurz vor der Einvernahme am 24. April 2020, also am 15. März 2020 sowie 5. April 2020, hätte stattgefunden haben sollen. Zudem habe er auch erst am 27. Juli 2020 ausgesagt, dass er von der Beschuldigten seit 2018 bedroht worden sei.