indes werde am Strafbefehl gegen den Beschwerdeführer voraussichtlich festgehalten. Am 4. Januar 2022 erliess die Vorinstanz schliesslich die angefochtene Einstellungsverfügung. 4. 4.1 Zur Begründung der Einstellung wird angeführt, dass die Glaubwürdigkeit des Be-