_», Strafantrag – Privatklage vom 11. Juni 2020). Ihrer Mitteilung gemäss Art. 318 StPO vom 17. Mai 2021 Folge leistend, stellte die Vorinstanz das Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Tätlichkeiten, begangen in der Zeit von ca. 2017 bis ca. Frühling 2018 in Bern zum Nachteil seiner Tochter, E.________, und wegen Tätlichkeiten und Beschimpfung, begangen in der Zeit von ca. 2013 bis 2018 zum Nachteil der Beschuldigten, mit Verfügung vom 30. Juni 2021 teilweise ein.