_, geführte Strafverfahren BM 20 23468 fortzusetzen. 3. Dem Beschwerdeführer sei für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei ihm die Unterzeichnende als amtliche Rechtsbeiständin beizuordnen. – unter Kosten und Entschädigungsfolge –