(nachfolgend: Beschwerdeführer) ein. 1.1 Dagegen reichte der Beschwerdeführer, damals noch privat vertreten durch Rechtsanwältin D.________, am 21. Januar 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und beantragte: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland vom 4. Januar 2022 sei aufzuheben. 2. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland sei anzuweisen, das gegen die Beschuldigte, A.________, geführte Strafverfahren BM 20 23468 fortzusetzen.