_ keine Familienangehörigen in der Schweiz, die eine Zuteilung an einen bestimmten Kanton erforderlich gemacht hätte. Insofern A.________ vorbringt, das SEM hätte berücksichtigen müssen, dass er nur Deutsch spreche und keine Motivation habe, Französisch zu lernen, was ja nur jeder Dritte in der Schweiz spreche, ist festzuhalten, dass das SEM diese Aspekte bei der Zuteilung an den Kanton Genf nicht berücksichtigen musste. Das SEM hat sich auch diesbezüglich nicht rechtswidrig verhalten. Es ist überdies auch kein strafrechtlich relevantes Verhalten vom SEM ersichtlich.