2 trum (BAZ) Embrach untergebracht, welches nur für Ausländer mit abgeschlossenem Asylverfahren sei, und es habe den Asylentscheid nur seiner Rechtsanwältin B.________ zugestellt. Weiter habe die Beschuldigte seinen Psychiater beeinflusst. Schliesslich verweigere die Beschuldigte ihm das Taschengeld und begehe so einen «grossangelegten Diebstahl von Bundesgeldern». 3.2 Die Staatsanwaltschaft begründet die Nichtanhandnahmeverfügung wie folgt: