Die Beschuldigte habe seine Lebenssituation schon vor seiner Einreise am 17. November 2021 bestens gekannt. Die kriminelle Energie der Beschuldigten sei auch daran erkennbar, dass sein Gesuch um Wechsel vom Kanton Genf in den Kanton Thurgau vom 28. Mai und 13. Juni 2022 abgewiesen worden sei. Die Beschuldigte habe ihn zudem vom 14. Dezember 2021 bis 26. Januar 2022 im Bundesasylzen-