Kanton verunmögliche ihm die Beschuldigte eine erfolgreiche Integration, insbesondere könne er nicht arbeiten und seine Deutschkenntnisse verbessern. Die Zuweisung an den Kanton Genf führe zudem zu Leiden, unmenschlicher Behandlung und dem Fortschreiten seiner psychischen Störung. Es handle sich um ein zielgerichtetes Handeln der Beschuldigten, um sein Asylgesuch so schnell wie möglich ablehnen und ihn aus der Schweiz ausschaffen zu können. Die Beschuldigte habe seine Lebenssituation schon vor seiner Einreise am 17. November 2021 bestens gekannt.