1. Mit Verfügung vom 28. September 2022 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Straf- und Zivilkläger A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen das Staatssekretariat für Migration (SEM; nachfolgend: Beschuldigte) initiierte Strafverfahren wegen «rechtswidriger Zuweisung an den Kanton Genf, Unterbringung im BAZ Embrach und Beeinflussung von Psychiatern, Taschengelddiebstahls» nicht an die Hand. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 4. Oktober 2022 Beschwerde.