Zu diesem Zeitpunkt war die gesetzliche Einsprachefrist, dauernd bis am 11. Juli 2022, jedoch schon abgelaufen. Mithin kam das Regionalgericht richtigerweise zum Schluss, dass die Zustellungsdauer der Post vor diesem Hintergrund ohne Bedeutung bleibt. Zusammen mit dem Regionalgericht ist schliesslich festzuhalten, dass die Einsprache der Staatsanwaltschaft am 15. Juli 2021 zugestellt wurde und entsprechend keine Unregelmässigkeiten in der Beförderung durch die Post auszumachen sind.