3 sen. Die Zustellungsdauer der Post bleibe vor diesem Hintergrund ohne Bedeutung. Im Übrigen sei darauf hinzuweisen, dass die Einsprache der Staatsanwaltschaft am 15. Juli 2021 zugestellt worden sei. Entsprechend liessen sich in der Beförderung durch die Post keine Unregelmässigkeiten erkennen. Zumal die Einsprache vom 13. Juli 2022 datiere und am 14. Juli 2022 der Schweizerischen Post übergeben worden sei, sei die Einsprache verspätet erfolgt.