Aus diesem Grund werde der Beschwerdeführer gebeten zu prüfen, ob er an der Einsprache festhalten wolle, und die Einsprache innert 10 Tagen zu begründen, sollte daran festgehalten werden. Gleichzeitig machte die Staatsanwaltschaft den Beschwerdeführer darauf aufmerksam, dass er innert 30 Tagen nach Wegfall des Säumnisgrunds ein Wiederherstellungsgesuch inkl. Beweisurkunden stellen könne, wenn ihn an der Verspätung überhaupt kein Verschulden treffe (a.a.O., pag. 34-35 [französische Version: pag. 36-37). Mit Schreiben vom 3. August 2022 an die Staatsanwaltschaft hielt der Beschwerdeführer an seiner Einsprache fest.