Gemäss Sendungsverfolgung 98.41.900228.00307461 wurde der Strafbefehl am 28. Juni 2022 mit eingeschriebener Postsendung versandt und dem Beschwerdeführer am 29. Juni 2022 zur Abholung gemeldet (a.a.O., pag. 26). Am 30. Juni 2022 wurde die Sendung dem Beschwerdeführer am Postschalter gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt