3. 3.1 Mit Strafbefehl BM 22 11769 vom 20. Juni 2022 sprach die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen durch Veräussern und Besitz von Betäubungsmitteln sowie wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz, begangen durch Missachtung einer Ausgrenzung, schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitstrafe von 50 Tagen (Strafakten PEN 22 699, pag.