__ demgegenüber, dass sie gerade nicht gesehen habe, wie die Polizei den Mann angehalten habe (vgl. Z. 60 f. des Protokolls). F.________ gab anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 24. Januar 2022 zu Protokoll, dass sie den herbeigefahrenen Polizisten zugewinkt und diese sie gefragt hätten, ob sie wüssten, wo er – d.h. der mutmassliche Täter – hingelaufen sei. Dies habe sie aber nicht mehr gewusst bzw. dies habe sie auch nicht gesehen (vgl. Z. 60 ff. des Protokolls). Die Schilderungen von E.________ (Z. 54 ff. des Protokolls der polizeilichen Einvernahme vom 10. März 2022) konnte F._____