Der Mann, welcher ihrer Kollegin die Tasche gestohlen habe, sei am Polizeiauto vorbeigegangen. Dann seien die Polizisten ihm hinterher und hätten ihn angehalten (vgl. Z. 54 ff. des Protokolls; kursive Hervorhebung beigefügt). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 5. Mai 2022 erklärte E.________ demgegenüber, dass sie gerade nicht gesehen habe, wie die Polizei den Mann angehalten habe (vgl. Z. 60 f. des Protokolls).