bei der Kantonspolizei Bern bezüglich des mutmasslichen Täters des Taschendiebstahls bestehen gewisse Divergenzen, welche den Sachverhalt nicht als gänzlich klar und liquid erscheinen lassen. Auf S. 3 des Sammelrapports der Kantonspolizei Bern vom 21. Juli 2021 wird ausgeführt, dass sich F.________ via REZ Bern – d.h. telefonisch – gemeldet und angegeben habe, dass der Mann, welcher die Polizei vorhin an der Pestalozzistrasse kontrolliert habe, versucht habe, ihrer Kollegin E.________ die Tasche zu stehlen.