9 rer in unmittelbarer Nähe des Tatorts von Mitarbeitenden der Kantonspolizei Bern angehalten worden sei, geht aus dem Sammelrapport auf derselben Seite auch hervor, dass Abklärungen bei der Personengruppe, welche die Polizisten auf den Beschwerdeführer aufmerksam gemacht hatte, keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Handlungen ergeben hätten. Laut ihnen habe die Gruppe einen verbalen Streit mit dem Beschwerdeführer gehabt. Da ausser den Beleidigungen den Polizisten gegenüber nichts gegen den Beschwerdeführer vorgelegen habe, sei er wieder aus der Kontrolle entlassen worden.