Vielmehr haben sie übereinstimmend H.________ als möglichen Täter bezeichnet. Das Signalement, welches sie hinsichtlich des mutmasslichen Täters beschrieben haben, erfolgte sehr allgemein (männlich, ca. 175-180 cm, dunkel gekleidet, braune Hautfarbe, schwarze Haarfarbe, 25-30 Jahre alt, Berner Dialekt; vgl. S. 3 des Sammelrapportes der Kantonspolizei Bern vom 21. Juli 2021) und könnte – nebst dem Beschwerdeführer – auf eine Vielzahl von Männern zutreffen. Soweit das Zwangsmassnahmengericht auf S. 2 des Sammelrapports der Kantonspolizei Bern vom 21. Juli 2021 verweist, auf welcher ausgeführt wird, dass der Beschwerdefüh-