7.4.3 Der Beschuldigte hat anlässlich der Hafteröffnung eingestanden, dass er regelmässig Diebstähle begeht, um damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, zumal er täglich lediglich CHF 35.00 erhält, jedoch täglich zwischen CHF 60.00 und CHF 70.00 benötigt (Protokoll Hafteröffnung Z. 91-96, Z. 135). Könne garantieren, dass es zu keinem Vorfall mehr komme (Protokoll Hafteröffnung Z. 157 f.)