7.4 Bei einem Raub mit intensiven Einwirkungen auf die physische Integrität der betroffenen Person («Wegschubsen» bis die Person nahezu zu Boden fällt, Nachtreten einer auf dem Boden liegende Person, Verwendung eines Messer um die betroffene Person von weiteren Handlungen abzuhalten) erscheint die Sicherheitsrelevanz für Dritte als evident, zumal vom Beschuldigten im Zusammenhang mit der Beutesicherung ein nicht unerhebliches Gewaltpotential ausgeht, dass er in der Vergangenheit auch bereits manifestiert hat. 7.4.1