Dies scheint auch die amtliche Verteidigung in ihrer Stellungnahme anzuerkennen. Zumal dieser Sachverhalt auf einem mit Blick auf die überzeugenden Aussagen von Frau D.________ glaubhaften Geständnis des Beschuldigten beruht, kann auch der Vorfall vom 19. September 2022 im Rahmen der Prüfung des Vortatenerfordernisses berücksichtigt werden.