Frau E.________ und Frau F.________ haben den Beschuldigten anlässlich der Einvernahmen vom 10. März 2021 auf der Fotovorweisung zwar nicht erkannt, worauf die amtliche Verteidigung korrekterweise hinweist. Allerdings konnte der Beschuldigte auf Hinweis der Passanten, in der unmittelbaren Nähe des Tatorts von Mitarbeitenden der Kantonspolizei Bern angehalten werden (Sammelrapport vom 21.07.2021 S. 2). Zudem meldete sich Frau F.________ bei der Kantonspolizei Bern, wonach die Person, welche zuvor von der Kantonspolizei Bern kontrolliert worden sei, versucht habe, Frau E.______